Gewerbeamt

Sie möchten ein Gewerbe an-, um- oder abmelden? Hier finden Sie die passenden Formulare bzw. die Links zum Onlinedienst!

Bei Fragen zum Thema An-, Um- und Abmeldung wenden Sie sich bitte an die

Verwaltungsgemeinschaft Saal a.d. Saale
Frau Annika Hesselbach
Tel. 09762-910011
E-Mail: annika.hesselbach(at)vg-saal.de 

Achtung:
Seit dem 01. Januar 2021 sind Existenzgründer, die in Form eines Einzelunternehmens, einer Kapitalgesellschaft/Genossenschaft oder Personengesellschaft/-gemeinschaft tätig werden, gesetzlich verpflichtet, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.

Hierzu können sie sich kostenlos vor Aufnahme Ihrer unternehmerischen Tätigkeit im Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung "ELSTER - Ihr Online-Finanzamt" registrieren. Nach Abschluss des Registrierungsvorgangs besteht die Möglichkeit unter www.elster.de in der Rubrik "Formulare & Leistungen > Alle Formulare" den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" auszufüllen und elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Das Verfahren zur Erteilung einer Steuernummer wird durch diese effiziente Übermittlungsmöglichkeit beschleunigt.
Sehen Sie hierzu https://www.lfst.bayern.de/steuerinfos/zielgruppen/existenzgruender

 

Sonstige Fragen zum Gewerberecht beantwortet Ihnen das Landratsamt Rhön-Grabfeld - Gewerbe- und Gaststättenrecht

Tel. 09771-940
E-Mail:  info(at)rhoen-grabfeld.de

Leistungen des Landratsamtes Rhön-Grabfeld im Gewerberecht

  • Beantwortung von Fragen zum Gewerberecht
  • Erteilung von Reisegewerbekarten
  • Erteilung von Bewachererlaubnissen
  • Überprüfung von Bewachungspersonal
  • Überprüfung von Spielhallen sowie die Erteilung von Erlaubnissen
  • Erteilung von Erlaubnissen für Privatkliniken
  • Überprüfung und Erteilung von Erlaubnissen für Pfandleiher und Versteigerer
  • Überprüfung von Messen, Ausstellungen, Märkten
  • Überwachung der Vorschriften im Ladenschluss-/Sonn- und Feiertagsgesetz
  • Kooperation mit Handwerkskammer und Hauptzollamt in Sachen Schwarzarbeit
  • Erteilung von Erlaubnissen zur Schaustellung von Personen (§ 33a GewO)

LEISTUNGEN IM GASTSTÄTTENRECHT

  • Vorläufige und endgültige Erlaubnisse sowie Stellvertretererlaubnisse für Gaststätten
  • Beratung bei Gestattungen für vorübergehende Gaststättenbetriebe
Hier finden Sie Downloads zum Bereich Spielhalle und Anträge zum Bereich Gewerbe- und Gaststättenrecht.